Das KHVVG – 2024

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums trat am 12. Dezember 2024 das KHVVG in Kraft.
Diese umfassende Reform des stationären Gesundheitsversorgung wurde vom Gesetzgeber so begründet:
„Mit der Krankenhausreform werden daher drei zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Stei-
gerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen
Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung.“

Das Dokument kann im Wortlaut eingesehen:
KHVVG 2024 im Wortlaut
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